Herstellergarantie
Jedes von uns verkaufte EU-Fahrzeug besitzt die ganz normale Herstellergarantie. Bei Hyundai gelten gesonderte Garantiebestimmungen, näheres erfahren Sie von unserem Verkaufsteam. Die Garantie des Herstellers wird nur aufrecht erhalten, wenn die jeweiligen vorgegebenen Inspektionsintervalle eingehalten werden. Wir empfehlen die Inspektion bei einer autorisierten Vertragswerkstätte oder einem Servicepartner durchführen zu lassen, ansonsten muss mit Komplikationen in der Garantieabwicklung gerechnet werden. Dies gilt nicht nur für importierte sondern auch für alle bei deutschen Vertragshändler gekauften Fahrzeuge.
Durch die Erstzulassung im Ausland, Transportwege und der Standzeit vor Ort kann es zu einer Verkürzung der Garantiezeit kommen. Ist die Verkürzung über 2 Monate füllen wir diese kostenlos mit der GSG-Garantie auf, so dass Sie mindestens die vollen 2 bzw. 3 Jahre Garantie haben.
EUROCAR Thoma / BVFK Garantie
Wenn Sie bei uns ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen ist immer eine BVFK Garantie für 1 Jahr im Preis enthalten.( Wert 295,-EURO)
Die BVFK Garantie beinhaltet:
- Motor
- Bremsen
- Kraftübertragungswellen
- Abgasanlage
- elektrische Anlage
- Achsgetriebe
- Schalt- und Automatikgetriebe
- Kraftstoffanlage
- Lenkung
- Sicherheitssystem
- Kühlsystem
- Komfortelektronik
Voraussetzung für die Gültigkeit der BVFK Garantie ist die ordnungsgemäße Wartung laut Herstellerangaben.